Windenergie-Gesetz und Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik

5. Mai 2024

Durch das Gesetz wird angestrebt, die Flächen für Windkraftanlagen in Niedersachsen zunächst auf 2,2 Prozent der landesweiten Gesamtfläche zu verdoppeln. Zu diesem Zweck werden den Kommunen Teil-Flächenziele zugewiesen, während die Aufstellung neuer Raumordnungspläne vorgeschrieben ist. Aufgrund der hohen Siedlungsdichte wurden für urbane Regionen geringere Flächenanteile vorgeschlagen, was für die Stadt Göttingen einem Anteil von 0,44 Prozent entspricht. Zudem trägt die Stadt Göttingen aufgrund ihrer Lage im Westen und der Durchführung von Stromleitungen wie dem Wahle-Mecklar und dem Südlink einen erheblichen Anteil zur Energiewende bei.

Bericht im GT mit Tabelle vom 17.04.2024

Trotz dieser Gegebenheiten plant die Stadt Göttingen, im Gegensatz zum Landkreis, derzeit ohne Ratsbeschluss, die Bereitstellung einer fünffachen Fläche und die Verringerung der empfohlenen Abstände auf 500 Meter, während im Landkreis ein Abstand von 1000 Metern vorgesehen ist. Dies würde bedeuten, dass die Gebiete im Westen der Stadt erneut die Hauptlasten tragen müssten.
Bericht vom GT zur Vorlage des Landkreises vom 2.05.2024
Information der Stadt Göttingen

Der CDU-Ortsverband unterstützt die Entwicklung von Windkraftanlagen und befürwortet die Umsetzung der vorgeschlagenen Flächen (0,44 Prozent) und Abstände (1000 Meter zu Siedlungen) gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landes. In Bezug auf die Abstände zu unterirdischen Starkstromtrassen wurden bisher keine Normen oder Empfehlungen von Fachschüssen wie dem VDE herangezogen. Daher empfehlen wir, die Abstände gemäß der DIN EN 50341-2-4:2016-04 festzulegen, wobei ein Abstand vom 3-fachen Rotordurchmesser der Windkraftanlage von der Turmachse angemessen wäre. Unter Berücksichtigung dieser Richtlinie und der Referenzanlage der Stadt Göttingen (Vestas V172) beträgt der Mindestabstand zu einer unterirdischen Starkstromtrasse gemäß DIN EN 50341-2-4:2016-04 516 Meter.

Zusätzlich soll für jede nach Inkrafttreten des Gesetzes gebaute Windkraft- oder Freiflächen-Solaranlage dauerhaft 0,2 Cent pro Kilowattstunde in die jeweiligen betroffenen Ortsteile (Ortsräte) fließen. Des Weiteren soll Photovoltaik auf bereits versiegelten Flächen der Stadt und an öffentlichen Gebäuden wie der Mittelbergschule vorrangig installiert werden.